Sonnenstrom erzeugen macht für die meisten Unternehmen nur Sinn, wenn sie ihn selbst verbrauchen und damit Kosten für teuren Netzstrom sparen. Da sich das Einspeisen ins Stromnetz meist nicht lohnt, brauchen sie Energiespeicher, die die überschüssige Energie aus der PV-Anlage aufnehmen und zeitversetzt abgeben können. Die werden in immer kürzeren Abständen günstiger und lassen sie sich über das neue Wachstumschancengesetz steuerlich sehr flexibel abschreiben.
„Selbsterzeugter Strom kostet ein Unternehmen weniger als die Hälfte als der vom Versorger, da weder Stromsteuer noch Netzentgelte und Umlagen anfallen“, sagt Renergo Geschäftsführer Markus Arnold. „Für jede Unternehmensgröße haben wir passende Energiespeichersysteme. Damit lässt sich Stromüberschuss aus den sonnenreichen Stunden und Wochenenden speichern. Den kann ein Betrieb dann nutzen, wenn besonders viel Strom benötigt wird. Oder keine Sonne scheint, wie zu Spitzenlastzeiten oder in den Morgen- und Abendstunden.“
Wachstumschancengesetz ermöglicht Sonderabschreibung
Der Gesetzgeber sendet jetzt mit dem Wachstumschancengesetz das richtige Signal für den Einstieg in erneuerbare Energien. Seit 2024 sind durch die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) auch Sonderabschreibungen für Energiespeichersysteme möglich. Der Abschreibungsbetrag verringert sich jährlich und ist im ersten Jahr am höchsten, was im Vergleich zur linearen AfA zu einer größeren Abschreibung führt.