FÜR FLÄCHENBESITZER

Sie besitzen eine geeignete Flächen?

Diese sind größer als 3 Hektar und für einen Solarpark geeignet?

Oder die Fläche liegt in einem Wind-Vorranggebiet?

Gerne prüfen wir Ihre Fläche unverbindlich auf Eignung für einen Solar- oder Windpark.

Attraktive Erlöse als Verpächter für Solarparks oder Windparks zu generieren, war nie einfacher

1. Schritt: Ehrliche Prüfung Ihrer Fläche auf Eignung für Photovoltaik- oder Windprojekte
  • EEG-Eignung
  • Schutzgebiete und sonstige Ausschlusskriterien
  • Verschattung
2. Schritt: Pachtangebot nach erfolgreicher Prüfung
  • Attraktive Vergütung
  • 30 Jahre Laufzeit
  • Faires Angebot - wir ziehen niemanden über den Tisch
Dazu benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
  • Wo befindet sich ihr Grundstück? Flurstücksnummer, Flurnummer, Gemarkung und Gemeinde der betroffenen Grundstücke
  • Bilder der Flächen, falls vorhanden - alternativ einige Information zum Gelände und der aktuellen Nutzung.
  • Ihre Kontaktdaten, und die Angabe wie Sie mit uns kommunizieren wollen

Erhalten Sie in nur drei Schritten ein unverbindliches Pachtangebot

Hierzu brauchen Sie folgende Daten:
Ihre Kontaktdaten, Flurstücksnummer(n), Gemarkung und Fläche.

Häufig gestellte Fragen zu Freiflächen-Photovoltaik

Wissenswertes

Grundsätzlich geeignet sind Flächen >5 Hektar im benachteiligten Gebiet oder im Abstand von bis zu 500 m zu Autobahnen oder Schienenwegen. Diese und alle weiteren Kriterien prüfen wir für Sie. Wir untersuchen dabei u.a. die Lage und Topografie, Größe, bisherige Nutzung, Naturschutz und andere Schutzgebiete, Netzanschlussmöglichkeiten etc.

Bei Projekten ab 10 Hektar handelt es sich um sehr effiziente Kraftwerke, welche den Energiebedarf von mehr als 3.000 Durchschnitts-Haushalten decken können. Weiterhin sind die Netzanschlusskosten ein wesentlicher Punkt bei einem Solarprojekt. Diese Kosten sind von einem großen Projekt leichter zu stemmen als bei einem kleinen Projekt. Zudem ist das Risiko, dass das Projekt scheitert bei einem größeren Projekt geringer, da Unvorhergesehenes leichter kompensiert werden kann.

Bei dem Thema Netzanschluss erleben wir häufig, dass anstelle von Fakten Vermutungen geäußert werden. Grundsätzlich ist ein Netzschluss für alle Anlagen möglich, der Aufwand hierfür kann jedoch stark variieren. Der finale Anschlusspunkt kann erst verlässlich untersucht werden, sobald klar ist, welche Leistung die Anlage haben wird, was bedeutet, dass klar sein muss, welche Flächen genutzt werden.

Die Netzanschlussprüfung stoßen wir so früh als möglich an, die finale Zuordnung erfolgt üblicherweise erst während des Genehmigungsprozesses. Vorher führen wir basierend auf unseren Softwaretools eine Ersteinschätzung durch, wo ein möglicher Anschlusspunkt wahrscheinlich realisiert werden kann. In aller Regel gibt dies bereits einen guten Anhaltspunkt für den späteren tatsächlichen Anschlusspunkt an das Stromnetz.

Als Erstes erfolgt der Abschluss der Pachtverträge und die Netzanschlussanfrage.
Sobald dies erledigt ist, reichen wir einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans basierend auf einem Kurzgutachten und Projektbeschreibung von uns bei der
Gemeinde ein. Wenn der Gemeinderat hier dem Vorhaben zustimmt („Aufstellungsbeschluss“)
folgt das Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren.


Sobald absehbar ist, dass eine Genehmigung erfolgt, strukturieren wir die Finanzierung, die
Einspeisevergütung bzw. den Stromabnahmevertrag sowie alle weiteren betriebsnotwendigen
Verträge und gründen eine Projektgesellschaft, welche den Solarpark betreiben wird.
Bis zu diesem Punkt vergehen üblicherweise ca. 1,5 – 2,5 Jahre.
Mit Genehmigungserhalt geht es in die Bauphase, welche nochmals ca. 3 – 6 Monate dauert.
Anschließend ist der Solarpark in Betrieb und wird typischerweise für 30 Jahre betrieben.

Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Projektierung und dem Bau der Solaranlage trägt die Renergo als Projektierer bzw. die spätere Projektgesellschaft. Auch sämtliche Ausgleichsflächen und der Rückbau werden durch diese umgesetzt

Dies ist grundsätzlich kein Problem, sofern der bisherige Pächter dem Projekt zustimmt. Grundsätzlich sollte eine Regelung gefunden werden, dass sobald die Genehmigung erfolgt ist, mit dem Bau begonnen werden kann. Abgesehen davon kann die Fläche bis dahin weiter normal genutzt werden. Hierzu enthält unser Pachtvertrag entsprechende Regelungen.

Wir empfehlen, dass landwirtschaftliche Pächter, welche noch längerfristige Pachtverträge gehabt hätten, entschädigt, werden bzw. an den Erlösen aus dem Pachtverhältnis mit uns beteiligt werden, z.B. für die Dauer, die ihr Pachtvertrag fortbestanden hätte. Wir erachten es als wichtig, dass sichergestellt wird, dass ein fairer Umgang auch mit den bisherigen landwirtschaftlichen Pächtern erfolgt und übermäßige Härten vermieden werden. Zum Beispiel kann auch durch Flächentausch vermieden werden, dass einzelne Pächter große Flächen verlieren. Weiter beträgt die Vorlaufzeit bis zu einer Änderung der Nutzung üblicherweise ca. 2 Jahre, sodass sich ein landwirtschaftlicher Pächter entsprechend darauf vorbereiten kann.

Ja, die Fläche kann uneingeschränkt bis zum Baubeginn genutzt werden. Sollten durch unsere Maßnahmen wie z.B. Bodenuntersuchungen oder später der Baubeginn Ernteeinbußen erfolgen, erstatten wir diese.

Nach aktueller Einschätzung der zuständigen Landwirtschaftsministerien bleibt der Ackerstatus erhalten. Gerne legen wir Ihnen hierzu die Bestätigung vor.

Die Bodenqualität sowie die Biodiversität erhöhen sich bei Flächen mit PV, wie die Studie des Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. aus dem Jahr 2019 gezeigt hat. Dies ist damit zu erklären, dass die Fläche extensiv genutzt wird, d.h. üblicherweise nur 2-3 mal im Jahr gemäht wird und sich so der Kohlenstoffgehalt des Bodens erholen kann. Zusätzlich führt die Verschattung des Bodens durch die PV Module zu mehr Feuchtigkeit im Boden, sodass nicht mit einer Versteppung zu rechnen ist.

Eine im Betrieb befindliche Photovoltaikanlage verursacht keinen wesentlichen Lärm. Eine PVAnlage wird ca. 2–3-mal im Jahr gemäht und gewartet, sodass es kein nennenswertes Verkehrsaufkommen gibt.

Aufgrund der vielen bestehenden Solarparks können wir feststellen, dass insbesondere dort, wo es bereits Anlagen gibt, die Akzeptanz am größten ist. Durch die Umzäunung und z.B. dem Pflanzen einer Hecke fügt sich die Anlage in die Umwelt ein.

Die Grünpflege kann von jemandem vor Ort wie z.B. dem bisherigen landwirtschaftlichen Pächter oder dem Verpächter übernommen werden. Falls es lokal einen Schäfer gibt, der daran Interesse hat, wäre auch die Schafbeweidung eine Option. Dies kann die lokale Wertschöpfung erhöhen. Es gibt auch spezialisierte Lohnunternehmer, die dies übernehmen können, falls sich vor Ort niemand findet.

Die tatsächlich genutzte Fläche ist die vom Zaun eingeschlossene Fläche. D.h. auch ungenutzte Fläche, wie z.B. die Abstände zwischen den Modulreihen, zählten zur genutzten Fläche. Weiterhin beabsichtigten wir die gesamte Fläche nutzen.

Mit Baubeginn erhalten Sie eine einmalige Entschädigung für die Zeit der Bereitstellungs- und Bauphase. Regelmäßige jährliche Pachtzahlung erhalten Sie ab Inbetriebnahme des Projektes.

Zusammen mit unserem Steuerberater haben wir eine Möglichkeit zum Umgang mit diesem Thema erarbeitet. Gerne legen wir Ihnen weitere Informationen hierzu vor.

Da die Aufständerung der Solaranlage üblicherweise nur in den Boden gerammt wird, kann diese sehr einfach wieder entfernt werden. Die im Boden verlegten Kabel werden ebenso vollständig entfernt wie die Fundamente, die für die Transformatoren benötigt werden.

Es erfolgt also ein vollständiger Rückbau, dessen Kosten vollständig von der Projektgesellschaft getragen werden. In der Realität sehen wir jedoch, dass Flächen, auf denen heute Solaranlagen installiert werden, voraussichtlich auch nach den 30 Jahren für die Energieerzeugung genutzt werden. Die Lebensdauer vieler Komponenten, z.B. der Netzinfrastruktur, ist deutlich länger. Daher gehen wir davon ausgehen, dass nach 30 Jahren ein Weiterbetrieb der Anlage nach einer grundlegenden Modernisierung problemlos möglich ist, sofern ein neuer Pachtvertrag geschlossen und eine Genehmigung erhalten werden kann.

Bei der Freiflächen-Projektierung spielt Zeit eine wichtige Rolle. In aller Regel gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, insbesondere wenn es um die politische Zustimmung zum Bebauungsplanverfahren geht. Daher legen wir größten Wert auf eine zeitnahe Klärung all Ihrer Fragen, um kein unnötiges Risiko für das Projekt einzugehen.

Die Energie, welche wir alle tagtäglich verbrauchen und auf welche wir als Verbraucher und Gesellschaft angewiesen sind, muss irgendwo herkommen.

Neben der Windkraft zählt die Photovoltaik mittlerweile zu den günstigsten Methoden in Deutschland, um Energie zu erzeugen. Die Erzeugungskosten liegen hierbei unter 5 Cent pro kWh. Damit wird die Photovoltaik eine wichtige Rolle spielen, die Stromkosten für Verbraucher in den nächsten Jahrzehnten auf einem bezahlbaren Niveau zu halten.

Um dem Klimawandel zu begegnen, sowie unabhängig von Energieimporten aus anderen Ländern, wie Russland zu werden, muss die Photovoltaik massiv ausgebaut werden. Hierzu muss ein Vielfaches dessen an PV-Erzeugungsanlagen errichtet werden, was in den letzten 20 Jahren gebaut wurde. Dies ist nur möglich, wenn man auch Freiflächen für Photovoltaik nutzt. Zusätzlich wird so lokale und nachhaltige Wertschöpfung erzeugt und eine Win-Win-Win Situation für Klima & Umwelt und die lokalen Projektpartner geschaffen. Auch die Kommunen profitieren durch Abgaben von den Projekten.